Berufsfachschule Sozialpädagogik
Mit Praxis und Bildung zum Realschulabschluss.
Hauptschulabschluss
Sek. I Realschulabschluss
Die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik vermittelt eine fachliche und allgemeine Bildung. Nach dem Erwerb des Sek. I Realschulabschluss besteht im Anschluss die Möglichkeit, in die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz aufgenommen zu werden und den beruflichen Abschluss zu erreichen.
Während der praktischen Ausbildung in diesem Bildungsgang besteht ein regelmäßiger direkter Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen. Aus diesem Grund muss ein Immunschutz gegen Masern und ggf. Hepatitis A/B bestehen.
Die Aufnahme der Bewerber*innen richtet sich nach Eignung und Leistung sowie der Kapazität der Schule.
Berufsfachschule Sozialpädagogik auf einen Blick
Aufnahmevoraussetzung
- Hauptschulabschluss mit dem Notendurchschnitt von min. 3,4 oder einen gleichwertigen Bildungsstand
- Die Aufnahme setzt die Zusage einer von der Schule anerkannten Einrichtung bis zum Beginn der praktischen Ausbildung voraus.
Höchster erreichbarer Abschluss
Sek. I Realschulabschluss
Struktur
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
Dauer
2 Jahre (Vollzeit mit Praktika)
Perspektiven
- Bei erfolgreichem Abschluss wird auf dem Zeugnis der Sek. I Realschulabschluss ausgewiesen. Dieser berechtigt z. B. zum Besuch der Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz.
- Bei entsprechenden Leistungen kann der erweiterte Sek. I erworben werden, der zum Besuch jeder Schulform im Sekundarbereich II berechtigt.
Nächste Termine
- Samstag, 7. Februar 2026, 10-13 Uhr
iba - Tag (Informieren, Beraten, Anmelden) - Freitag, 20. Februar 2026
Anmeldeschluss: Bewerbung über das Online-Portal
Ansprechperson
Berufsübergreifender Lernbereich:
• Deutsch/Kommunikation
• Fremdsprache/Kommunikation
• Politik
• Sport
• Religion
• Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -:
• Berufsrolle und Konzeption
• Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse
• Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
• Sozialpädagogische Bildungsarbeit
• Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis –:
Durchführung einer praktische Ausbildung von insgesamt 420 Zeitstunden in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung.
Ziel der praktischen Ausbildung ist eine berufliche Orientierung, die den Übergang in die Klasse 2 der Berufsfachschule sozialpädagogische Assistentin/ sozialpädagogischer Assistent ermöglicht.
Schüler*innen, die in die BFS Sozialpädagogik aufgenommen werden wollen, müssen ihre gesundheitliche Eignung nachweisen. Diese liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für den/die Bewerber*in keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr/ihm keine Gefährdung ausgeht. Die gesundheitliche Eignung wird durch eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem JArbSchG geprüft.
Bei Zusage für die Aufnahme in dieser Schulform ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorzulegen.

